AGB

  1. Geltungsbereich 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen East-Merch e.K., Neue Gasse 26a, 99428 Grammetal, Deutschland – nachfolgend EM genannt – und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Anderslautende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, EM hat ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich zugestimmt.

  1. Vertragsabschluss

Kostenvoranschläge, Preisinformationen und Auskünfte von EM sind freibleibend.
Eine Bestellung des Kunden (schriftlich, über E-Mail, fernmündlich oder über das Bestellformular auf der Website www.east-merch.de) ist ein verbindlicher Antrag zum Vertragsschluss mit EM.
Der Vertrag kommt zustande, wenn EM schriftlich die Annahme erklärt, spätestens jedoch mit Lieferung der bestellten Ware.

  1. Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse durch ein Paketdienstleistungsunternehmen oder Spedition.
Sofern er nicht Verbraucher ist, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Lieferung von EM oder einem von EM Beauftragten an den Versender übergeben worden ist.
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich.

  1. Zahlung, Verzug

Der Rechnungspreis ist grundsätzlich ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Abweichend davon können anderslautende Zahlungsbedingungen nur schriftlich vereinbart werden.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist EM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern.
Entsteht EM durch den Verzug nachweisbar weiterer Schaden, ist EM berechtigt auch diesen geltend zu machen.

  1. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von EM anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller aus dem Vertrag resultierenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von EM.

  1. Motive, Referenzmuster

Mit Übergabe der Motive für die Textilveredelung an EM versichert der Kunde, alle Rechte zur Verwendung und Verbreitung derselben zu besitzen und dass der Inhalt des Motivs nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Für die inhaltliche, grammatikalische, orthographische oder sonstige Richtigkeit des Motivs ist der Kunde selbst verantwortlich.
EM ist berechtigt von den mit den Motiven veredelten Textilien eigene Referenzmuster für Demonstrations- und Werbezwecke zu verwenden.
Werden durch die Verbreitung der im Auftrag des Kunden veredelten Textilien Rechte Dritter verletzt, so haftet EM nicht für derartige Verstöße und wird vom Kunden insoweit von allen womöglich entstehenden Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, freigestellt.

Werden Motive im Auftrag des Kunden von EM selbst erstellt, liegt das alleinige Urheberrecht für diese bei EM.
Mit der vollständigen Vertragserfüllung ist keine Lizenzierung von Nutzungsrechten verbunden.

  1. Muster

Vom Kunden angeforderte unveredelte Textilmuster berechnet und sind von Umtausch und Rücksendung ausgeschlossen.

Im Einzelfall werden Musterrückgaben gegen eine Gebühr von 25% des Warenwertes akzeptiert, die Versandkosten werden nicht erstattet.
Veredelte Muster (Textil mit Kundenmotiv) oder Fotoandrucke/-ansticke (Foto vom EM-intern zur Produktionsfreigabe erstellten Druck-/Stickmuster) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Ein Fotoandruck/-anstick dient zum Abgleich von Druckposition und Motivgröße. Eine korrekte Beurteilung der Farbigkeit kann anhand des digital übermittelten Fotos nicht erfolgen, da unterschiedliche Einstellungen von Bildausgabegeräten mitunter Abweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Originaldruck/-stick verursachen.

  1. Druckschablonen, Druckvorlagen, Stickdateien

Druckschablonen (Siebe), Druckvorlagen (Filme) und von EM erstellte Stickdateien gelten als Werkzeug und Bestandteil der Druck-/Stickmaschine und bleiben im Eigentum von EM.

  1. Kundenware

Wenn zu veredelnde Textilien durch den Kunden geliefert werden, hat er dafür Sorge zu tragen, dass diese rechtzeitig bei EM eintreffen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass EM vor Vertragsdurchführung die Eignung der Textilien für den Druck feststellen kann.

  1. Produkt- und produktionsbedingte Toleranzen

Folgende Spezifika der Textilveredelung, die zu geringfügigen Abweichungen des mit dem Kundenmotiv veredelten Textils im Vergleich zu einer Bildschirmdarstellung oder eines Papierdrucks (Proof) führen können, sind vom Kunden zu beachten:

Konkrete Farbangaben (Pantone, HKS, RAL) des Kunden sind wegen verschiedener Materialbeschaffenheit, Oberflächenstruktur und Färbung der Textilien nur im üblichen Toleranzbereich umsetzbar.
Die verwendeten Textilien divergieren produkt-/herstellerbedingt geringfügig in Verarbeitung, Materialbeschaffenheit und konkreter Ausführung.
Geringfügige Unterschiede bei Stand des Motivs können auftreten, da jedes Textil manuell positioniert wird. Materialbedingt kann es im textilen Siebdruck zum Durchschlagen der Textilfarbe ins Druckbild (Farbmigration) und infolge dessen zu Farbabweichungen oder durch das Aufstellen von Textilfasern im Druckbild (Fibrilation) zu einer rauen Druckoberfläche kommen. Die vorgenannten, möglicherweise auftretenden Schwierigkeiten sind in der Textilveredelung nicht immer zu vermeiden und bewegen sich im Rahmen der für diese Branche üblichen Toleranz. Zeichnungen, Maßangaben und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  1. Ausschluss von Reklamationen

Die Reklamation eines gefertigten Produktes ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Drucke oder andere Veredelungen an Positionen, auf Textilien oder auf Materialien ausführen lässt, die von EM als dafür nicht geeignet erkannt wurden und EM den Kunden im Vorhinein auf die erwartbaren Probleme hingewiesen hat. (Beispiele für problematische Drucke sind unter anderem der Druck/Transfer auf Softshell, auf Polyester, über Reißverschlüsse sowie über Nähte oder andere Unebenheiten des Textils.) Abweichungen wie unter 11. beschrieben, die sich im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen (bspw. ± 2% Größentoleranz bei Textilien) bewegen, berechtigen den Kunden ebenfalls nicht zur Reklamation der Ware.

  1. Über-/ Unterlieferung

Die Veredelung von Textilien ist die Umsetzung kundenspezifischer Aufträge in ganz entsprechend individueller Fertigung. Daher ist aufgrund produktions- oder textilbedingter Einflüsse (bspw. Siebriss, Textilfehler) eine Über- oder Unterlieferung nicht auszuschließen.
Abweichungen von bis zu 5% der ursprünglichen Bestellmenge sind handelsüblich und stellen keinen Mangel dar.
Berechnet wird in jedem Fall die tatsächlich gelieferte Menge.

  1. Mängelgewährleistung

Der Kunde hat die ihm gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängel und Vollständigkeit der gelieferten Ware zu überprüfen und Mängel unverzüglich mitzuteilen. Die Absendung einer Mängelanzeige an EM muss jedoch spätestens mit Ablauf von zwei Wochen nach Erhalt der Ware erfolgen. Geschieht dies später, werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden, der Verbraucher ist, jedoch nicht eingeschränkt.
Zur Prüfung, ob eine berechtigte Mängelrüge vorliegt, hat der Kunde in Absprache mit EM die Ware unter Umständen zurückzusenden.
Liegt ein von EM zu vertretender Mangel vor, ist EM nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist EM zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese aus Gründen, die EM zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung der Vergütung zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.

  1. Haftung

Solange es sich nicht um eine Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder einen Tatbestand des Produkthaftungsgesetzes handelt, haftet EM als Textilveredeler dem Kunden nicht für Schäden, die leicht fahrlässig verursacht wurden.
Für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung notwendig sind und auf die der Kunde vertrauen durfte, richtet sich der Haftungsumfang für Sachschäden nach dem typischerweise entstehenden Schaden.
Darüber hinaus ist eine Haftung von EM, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
Soweit die Haftung von EM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Arbeitnehmern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

  1. Abtretung

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

  1. Garantien

EM gewährt dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne.
Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.